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Sonntag 05 Sep 2010
Mindestunterricht

Theoretischer Mindestunterricht

Der Grundstoffunterricht beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis beträgt 12 Doppelstunden (a 90 Minuten). Erweitert man seine vorhandene Fahrerlaubnis auf eine zusätzliche Klasse, sind nur noch 6 Doppelstunden zu leisten. Dazu kommt aber immer der klassenspezifische Stoff.

Klasse

Grundunterricht

Klassenspezifischer Unterricht

Gesamt

A, A1

12*

4

16

B

12*

2

14

C

6

10

16

C bei Vorbesitz von C1 oder D1

6

4

10

C bei Vorbesitz von D

6

2

8

CE

6

4

10

D

6

18

24

D bei Vorbesitz von C oder D1

6

8

14

D bei Vorbesitz von C1

6

12

18

L

12*

2

14

M

12*

2

14

T

12*

6

18

* Hier gilt die Verminderung des zu leistenden Unterrichts um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. 

 

Praktischer Mindestunterricht

Die praktische Fahrausbildung gliedert sich im Allgemeinen in folgende Abschnitte:
Grundausbildung mit Sonderfahrten
Ausbildungsfahrten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Die Dauer der Ausbildung eines Fahrschülers wird immer, je nach seinen Vorkenntnissen, verschieden sein. Bei den Sonderfahrten ist aber eine feste Mindeststundenzahl vorgegeben.

Ausbildungsfahrten
A1
A
B
A1 auf A
A auf A
unbeschränkt
B auf BE
B auf C1
C1 auf C
C1 auf C1E
B auf C
C auf CE
C1 und C1E
im gemeinsamen
Ausbildungsgang
C und CE
im gemeinsamen
Ausbildungsgang
Schulung auf Bundes
oder Landstraße
5
3
3
5
Solo
Zug
Ges.
Solo
Zug
Ges.
1
3
4
3
5
8
Schulung auf Autobahnen
oder Kraftfahrstraßen
4
2
1
2
1
1
2
1
2
3
Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit
3
1
1
3
0
2
2
0
3
3