| Fahrzeug | Führerschein | Kurzinfo | Mindestalter | Bemerkungen | Vorbesitz |  | Klasse Mofa | maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, 50cm³ Hubraum | 15 Jahre | Einschluss: Keiner | Kein Vorbesitz nötig | | Klasse M | Motorrad mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50cm³ Hubraum | 16 Jahre | Einschluss: Mofa | Kein Vorbesitz nötig |  | Klasse A1 | Leichtkrafträder bis 125cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. | 16 Jahre | Einschluss: M, Mofa | Kein Vorbesitz nötig |  | Klasse A begrenzt | Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden. | 18 Jahre | Einschluss: M, Mofa, A1 | Kein Vorbesitz nötig |  | Klasse A unbegrenzt | Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25kg pro kW. | 25 Jahre | Einschluss: M, Mofa, A1, A begrenzt | Kein Vorbesitz nötig |  | Klasse B | PKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht incl. Anhänger. Es ist erlaubt einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Kraftwagens. | 18 Jahre, es ist möglich, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben | Einschluss: L, M, S | Kein Vorbesitz nötig |  | Klasse BE | Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750kg und Kombination die nicht unter Klasse B fällt | 18 Jahre | Einschluss: L, M, S | Vorbesitz: Klasse B notwendig |  | Klasse C | Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht + Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg. Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger. | 18 Jahre | Einschluss: C1 | Vorbesitz: Klasse B notwendig |  | Klasse CE | Kombination aus Fahrzeug Klasse C mit Anhänger über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht (Sattelzug) Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger. | 18 Jahre | Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D | Vorbesitz: Klasse C notwendig |  | Klasse T | Land und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h. Wenn Fahrer unter 18 Jahren dann 40km/h. | 16 Jahre 18 Jahre | Einschluss: L, M und S | Kein Vorbesitz nötig |
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