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Montag 06 Feb 2012
Fahrerlaubnisklassen
 Fahrzeug Führerschein  Kurzinfo Mindestalter  Bemerkungen Vorbesitz
Klasse Mofa maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, 50cm³ Hubraum

15 Jahre

Einschluss: 

Keiner

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse M  Motorrad mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50cm³ Hubraum

16 Jahre 

Einschluss:

Mofa

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A1 Leichtkrafträder bis 125cm³ Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit gefahren werden.

 16 Jahre

Einschluss:

M, Mofa

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A begrenzt Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkung gefahren werden.

18 Jahre

Einschluss:

M, Mofa, A1

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse A unbegrenzt Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25kg pro kW.

25 Jahre

Einschluss:

 M, Mofa, A1,

 A begrenzt

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse B PKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht incl. Anhänger. Es ist erlaubt einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse zu ziehen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Kraftwagens. 18 Jahre, es ist möglich, Im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren zu erwerben

Einschluss:

L, M, S

Kein Vorbesitz nötig
  Klasse BE Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger über 750kg und Kombination die nicht unter Klasse B fällt

18 Jahre

Einschluss:

L, M, S

Vorbesitz: Klasse B notwendig
  Klasse C Kraftfahrzeuge bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht + Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht bis 750kg. Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger.

18 Jahre

Einschluss:

C1

Vorbesitz: Klasse B notwendig
  Klasse CE Kombination aus Fahrzeug Klasse C mit Anhänger über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht (Sattelzug) Bei gewerblicher Güterbeförderung unter 21 Jahren 7,5t Gesamtgewicht incl. Anhänger.

18 Jahre

Einschluss:

BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Vorbesitz: Klasse C notwendig
Klasse T Land und Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit bis 60km/h. Wenn Fahrer unter 18 Jahren dann 40km/h.

16 Jahre

18 Jahre

Einschluss:

 L, M und S

Kein Vorbesitz nötig