| EU-Berufskraftfahrer |
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Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz: Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer Durch die Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) wird die Weiterbildung Ihrer BUS bzw. LKW Fahrer verpflichtend. Diese müssen bis 10.09.2013/2014 mindestens 35 Weiterbildungsstunden nachweisen, um nach dem neuen Gesetz weiterhin einsatzfähig zu sein. Für den Güterkraftverkehr greift die neue Regelung ab 2009. Ihrem Unternehmen bleiben somit 5 Jahre Zeit, um die vorgeschriebene Weiterbildung der Fahrer durchzuführen. Beginnen Sie jetzt mit der Weiterbildung Ihrer LKW-Fahrer und lassen diese pro Jahr sieben der vorgeschriebenen 35 Weiterbildungsstunden absolvieren. Sie profitieren dadurch sofort vom praktischen Nutzen des Trainings. Warten Sie nicht, Handeln Sie jetzt! > Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des BKrFQG anerkennen lassen! > Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung auf einen langen Zeitraum verteilen! > Geschulte Fahrer fahren sicherer und energiesparender, sind motiviert und verschaffen ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil! Ihre Fahrer sind ihr Aushängeschild!
Inhalte der 5 Weiterbildungsmodule nach BKrFQG mit jeweils 7 Weiterbildungsstunden Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Als Fahrschule mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE bzw. BKF-Ausbildungsstätte sind wir per Gesetz als Anbieter für Weiterbildungen nach BKrFQG anerkannt. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein ganz persönliches Angebot. Tel: 09441 - 61348 Per Mail verwenden Sie bitte das Kontaktformular |
Solide Finanzierung für den Führerschein möglich.
Sie glauben nicht das man für unter 30,- Euro monatlicher Belastung den Führerschein Klasse B (PKW) machen kann?
Na dann schauen Sie mal hier.